Zerstörungsfreie Untersuchungsverfahren
Die Zerstörungsfreiheit von
Diagnoseverfahren ist relativ, da jede Geräteuntersuchung in die
Gesamtkonstruktion des Baumes eingreift. Dennoch grenzen sich die
zerstörungsfreien Untersuchungsverfahren von den
holzzerstörenden ab. Ihr Ziel ist es, Informationen über die
Holzqualität, vorhandene Restwandstärken von Stämmen und die
Qualität der Verankerung des Baumes im Boden zu gewinnen. Hierzu
werden nur Verletzungen gesetzt, die im Normalfall vom Baum
innerhalb kürzester Zeit wieder verwachsen werden.
Schalltomographie: Zur Schallübertragung ist es notwendig, die
Rinde zu durchdringen, um den Schallsensor mit dem Splintholz zu
verbinden. Dazu werden Nägel eingeschlagen, die nach der Messung
wieder entfernt werden. Diese Löcher können zwar Eintrittspforten
für Pathogene darstellen, im Regelfall kommt ein Baum mit
Verletzungen dieser Größe jedoch gut zurecht. Zu achten ist auf die
Möglichkeit der Krankheitsübertragung durch die Wiederverwendung
von Nägeln. Nach der Messung an einem infizierten Baum sind die
Nägel deshalb zu desinfizieren oder zu entsorgen.
Zugversuch:
Dem Zugversuch wird oft die Zerstörung von Wurzelwerk nachgesagt.
Die Belastung eines Baumes bei einem Zugversuch liegt jedoch
lediglich bei etwa 25 % der Maximalbelastung durch Stürme. Winde ab
50 km/h belasten den Baum mehr als ein Zugversuch.