Zerstörungsfreie Untersuchungsverfahren

Die Zerstörungsfreiheit von Diagnoseverfahren ist relativ, da jede Geräteuntersuchung in die Gesamtkonstruktion des Baumes eingreift. Dennoch grenzen sich die zerstörungsfreien Untersuchungsverfahren von den holzzerstörenden ab. Ihr Ziel ist es, Informationen über die Holzqualität, vorhandene Restwandstärken von Stämmen und die Qualität der Verankerung des Baumes im Boden zu gewinnen. Hierzu werden nur Verletzungen gesetzt, die im Normalfall vom Baum innerhalb kürzester Zeit wieder verwachsen werden.

Schalltomographie: Zur Schallübertragung ist es notwendig, die Rinde zu durchdringen, um den Schallsensor mit dem Splintholz zu verbinden. Dazu werden Nägel eingeschlagen, die nach der Messung wieder entfernt werden. Diese Löcher können zwar Eintrittspforten für Pathogene darstellen, im Regelfall kommt ein Baum mit Verletzungen dieser Größe jedoch gut zurecht. Zu achten ist auf die Möglichkeit der Krankheitsübertragung durch die Wiederverwendung von Nägeln. Nach der Messung an einem infizierten Baum sind die Nägel deshalb zu desinfizieren oder zu entsorgen.

Zugversuch: Dem Zugversuch wird oft die Zerstörung von Wurzelwerk nachgesagt. Die Belastung eines Baumes bei einem Zugversuch liegt jedoch lediglich bei etwa 25 % der Maximalbelastung durch Stürme. Winde ab 50 km/h belasten den Baum mehr als ein Zugversuch.

© 2017 Sachverständigenbüro Rainer Prosenz. All rights reserved.