Zerstörungsfreie Untersuchungsverfahren
Die Zerstörungsfreiheit von Diagnoseverfahren ist relativ, da jede
Geräteuntersuchung in die Gesamtkonstruktion des Baumes eingreift. Dennoch
grenzen sich die zerstörungsfreien Untersuchungsverfahren von den holzzerstörenden ab. Ihr Ziel ist es,
Informationen über die Holzqualität, vorhandene Restwandstärken von Stämmen und
die Qualität der Verankerung des Baumes im Boden zu gewinnen. Hierzu werden nur
Verletzungen gesetzt, die im Normalfall vom Baum innerhalb kürzester Zeit wieder
verwachsen werden.
Schalltomographie: Zur Schallübertragung ist es
notwendig, die Rinde zu durchdringen, um den Schallsensor mit dem Splintholz zu
verbinden. Dazu werden Nägel eingeschlagen, die nach der Messung wieder entfernt
werden. Diese Löcher können zwar Eintrittspforten für Pathogene darstellen, im
Regelfall kommt ein Baum mit Verletzungen dieser Größe jedoch gut zurecht. Zu
achten ist auf die Möglichkeit der Krankheitsübertragung durch die
Wiederverwendung von Nägeln. Nach der Messung an einem infizierten Baum sind die
Nägel deshalb zu desinfizieren oder zu entsorgen.
Zugversuch: Dem Zugversuch wird oft die
Zerstörung von Wurzelwerk nachgesagt. Die Belastung eines Baumes bei einem
Zugversuch liegt jedoch lediglich bei etwa 25 % der Maximalbelastung durch
Stürme. Winde ab 50 km/h belasten den Baum mehr als ein
Zugversuch.
© 2017 Sachverständigenbüro Rainer Prosenz. All rights reserved.